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Honorar

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Honorare

Unser Honorar besteht grundsätzlich aus einem Stundensatz zzgl. notwendiger Auslagen wie beispielsweise Reisekosten.

Bei behördlicher (gerichtlicher) Beauftragung kommt speziell bei deutschen Behörden eine Abrechnung nach JVG (Justizvergütungsgesetz) zum Tragen, mit entsprechend zulässigen und begründeten Zuschlägen je nach Komplexität der Aufgabenstellung.

Im Falle einer nicht-behördlichen Beauftragung gelten folgende Sätze:

  • Stundensatz 475 CHF

  • Reisespesen 250 CHF pro Stunde zzgl. 0,25 CHF pro KM gerechnet ab Zürich-Seefeld

  • Bei Flug - Verrechnung Business

  • Bei SBB (Bahnfahrten) - Verrechnung 1. Klasse

  • Stundensatz Assistentzmitarbeiter 250 CHF

  • Stundensatz IT-Projektleitung 300 CHF

  • Druck und/oder Kopierkosten 0,50 CHF pro DIN A4-Seite s/w

  • Druck und/oder Kopierauslagen 1 CHF pro DIN A4-Seite farbig

  • Versandkosten - Portokosten zzgl. Zeitaufwand (Assistenzmitarbeiter)

  • Zuschlag ausserhalb Regelarbeitszeit - Stundensatz + 100 %

  • Zuschlag Wochenende und oder Ferien - Stundensatz + 250 %

Hinweis

Wird der Sachverständige in einem späteren Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch nur als solcher entschädigt, so trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz.

Sonderkonditionen

Bei der regelmässigen Erteilung von Gutachter-Aufträgen (beispielsweise durch Rechtsanwaltskanzleien oder Versicherungen) gewähren wir reduzierte Tages- und/oder Stundensätze. Für die Gewährung von reduzierten Sätzen ist ein jährliches Mindestauftragsvolumen von 250.000 CHF erforderlich.

© 2022 IT-Sachverständigenbüro Dr. Robert Poehler GmbH, Zürich - Impressum